Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten? Herzlich Willkommen am IPR-AKJP.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:

Institut für analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie e.V.
Auf dem Römerberg 4
50968 Köln

Ausbildungsleitung:
Monica Zimmermann

Informationen zur Ausbildung unter:
Tel: 0221 . 406 071 9
ausbildungsleitung@ipr-akjp.de

Wichtiger Hinweis für Absolventen der Universitäten und Hochschulen mit den folgenden Abschlüssen

Homepage der Bezirksregierung: Landesprüfungsamt – Psychotherapie- Zugangsvoraussetzung: „Ausbildung nach altem Recht“

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG Buchstaben a) bis d) erfüllen:
a) Eine der Voraussetzungen nach Nummer 1, (s. o. Psychologische Psychotherapie).
b) Im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.
Gleichgestellt sind Masterabschlüsse (Master of Arts, Master of Science) in Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften oder Soziale Arbeit. Es kommt lediglich auf die Benennung an. Der Abschluss muss eine der vorgenannten Bezeichnungen tragen. Dieser darf auch einen Schwerpunkt haben. Den Zugang ermöglichen auch  Masterabschlüsse*, die bislang den Zugang in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden, (d. h., sie müssen in der Vergangenheit durch das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen positiv geprüft worden sein).

*Hinweis: hierunter fallen z.B. Rehabilitationswissenschaften; Psychosoziale Beratung und Mediation; Kindheit, Jugend, Soziale Dienste; Heilpädagogik; Suchthilfe/Suchttherapie; Kultur, Ästhetik, Medien; Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung; Therapeutische Soziale Arbeit; Klinische Sozialarbeit/ Clinical Casework; Sozialwissenschaft.
c) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene Diplome in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.
d) In einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige Hochschulstudien (Pädagogik bzw. Sozialpädagogik).

Die vorstehenden Auskünfte gelten ausschließlich für Ausbildungen im Land Nord-rhein-Westfalen.
Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Nutzen Sie die Übergangsbestimmungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten!

Nur noch bis ! 2026 können Sie die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten beginnen. Sie haben dann Zeit bis 2032 die mind. 5-jährige Ausbildung zu beenden

Durch die im November 2019 verabschiedete Reform des Psychotherapeutengesetzes wird sich die zukünftige psychotherapeutische Ausbildung und die Zugangsvoraussetzungen grundlegend verändern. So wird die Ausbildung nach 2026 nur noch für Absolventen des neuen Masterstudienganges „Psychotherapie“ möglich sein. Dieser Studiengang wird in den nächsten Jahren neu angeboten werden.
Für alle oben genannten Abschlüsse, wird es dann (nach 2026) keine Zugangsmöglichkeiten mehr zur Psychotherapeuten-Ausbildung geben.
Insofern eröffnen die Übergangsbestimmungen für alle oben genannten Abschlüsse die letzte Möglichkeit den Beruf des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zu ergreifen.
Sie können sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden, wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und informieren über unser Ausbildungsangebot.

Ausbildungsleitfaden

Der Ausbildungsleifaden dient der besseren Übersicht des konkreten Ausbildungsverlaufs im IPR-AKJP. Er soll Ihnen die Handhabung der vier Ausbildungsbereiche erleichtern und das Verständnis für die aufeinander aufbauenden Ausbildungsinhalte vertiefen. Dabei wird auch die Wechselseitigkeit von Theorievermittlung und praktischer Erfahrung deutlich.

Leitfaden AT & TP

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Leitfaden TP

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Staatliche Anerkennung

Die Ausbildung im IPR- AKJP richtet sich nach den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG vom 16.6.98, geändert 2011), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder – und Jugendlichen- Psychotherapeuten (KJPsychThAPrV 1998), der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der Vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapievereinbarungen 1998), der Ausbildungsordnung des IPR-AKJP (2000) und den Grundanforderungen der VAKJP Sektion Ausbildung (2012).

Bewerbung und Zulassungsverfahren der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit den Fachkunden Psychoanalyse und Tiefenpsychologie

Die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -therapeuten setzt nach § 5 des PsychThG ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Pädagoge oder Pädagogin (Diplom), Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin (Diplom), klinischer Psychologe oder klinische Psychologin (Diplom) voraus. Es wird zudem  berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erwartet. Das Mindestalter für die Bewerbung beträgt 25 Jahre.

Neben der Erfüllung dieser formalen Voraussetzungen ist die persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers ausschlaggebend. Sie wird in einem Zulassungsverfahren festgestellt, das aus folgenden Schritten besteht.

Antrag

Die BewerberInnen richten einen Antrag an den Ausbildungsausschuss für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie des IPR-AKJP, dem diese Unterlagen beigefügt sind:

  • Ein frei formulierter Lebenslauf, aus dem sich ein Bild Ihrer Lebensgeschichte erschließen lässt.
  • Eine Darstellung der bisherigen beruflichen Erfahrung, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Ein Staatsangehörigkeitsnachweis (Kopie des Personalausweises)
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Eine beglaubigte Kopie des Diploms über den Abschluss des Studiums, bei Bachelor und Master dazu jeweils eine Liste der erworbenen Creditpoints mit Seminartitel sowie die Titel und Benotungen der Bachelor- und Master-Thesis und die Äquivalenzbescheinigung(en) Ihrer Hochschulen
  • Ein Nachweis über die geleistete Bearbeitungsgebühr von 80,00 € auf das Konto der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE05 3702 0500 0008 3369 01, BIC BFSWDE33XXX
    Stichwort: Bewerbung/Bearbeitungsgebühr

Auswahlverfahren

In zwei persönlichen Gesprächen mit Mitgliedern des Ausbildungsausschusses wird die persönliche Eignung geprüft.

Die Entscheidungskriterien sind u. a.: überzeugende Motivation, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, psychische Belastbarkeit, Interesse an der Psychoanalyse, empathisches Vermögen, Mut zur Selbstbeobachtung, Fähigkeit mit Kindern und Jugendlichen psychotherapeutisch zu arbeiten, angemessene Einfühlsamkeit und Respekt vor der persönlichen Integrität der PatientInnen.

Weichen die Einschätzungen der beiden Ausschussmitglieder deutlich voneinander ab, wird ein drittes Gespräch durch ein weiteres Ausschussmitglied mit dem Bewerber oder der Bewerberin geführt.

Nach erfolgreicher Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin siehe unter (1) und (2)

  1. Das Landesprüfungsamt in Düsseldorf (LPA) schreibt vor, dass die Universität bzw. die Hochschule des Bewerbers/der Bewerberin die Äquivalenz zu den gesetzlich vorgegebenen Studienabschlüssen bescheinigen muss (Äquivalenzbescheinigung).
  2. Dann richtet das IPR-AKJP nach erfolgreichem Auswahlverfahren den Zulassungsantrag an das LPA und holt eine Bestätigung unserer Ausbildungszusage ein.

Es gelten folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen, die einen anderen als den gesetzlich vorgeschriebenen Diplomabschluss vorlegen: Studium der Psychologie mit Bachelor und Master, Studium der Erziehungswissenschaft mit Bachelor und Master, Studium Sozialwesen mit Bachelor und Master, Studium Heilpädagogik mit Bachelor und Master. Bachelor- und Masterabschluss müssen konsekutiv sein und inhaltlich aufeinander aufbauen.

(Stand: März 2016)

Modellrechnung zu den Kosten der Ausbildung (Stand 2020)

Diese Modellrechnung soll Sie über die zu erwartenden Ausbildungskosten informieren. Je nach Ihrer persönlichen Ausbildungsgestaltung kann die Kalkulation unterschiedlich ausfallen.

In der praktischen Ausbildung behandeln die Ausbildungskandidaten ihre Ausbildungsfälle unter Supervision. Die Behandlungen werden in unserer Institutsambulanz, zu denen auch die angeschlossenen Lehrpraxen gehören, durchgeführt und abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlt der Ambulanz die Behandlungen der Ausbildungskandidaten, wobei die Ambulanz diese Einnahmen unter Abzug einer Verwaltungsgebühr in Höhe von z.Zt. 25% an die Kandidaten auszahlt. Mit dem ausgezahlten Betrag der Ambulanz können Sie einen großen Teil Ihrer Ausbildungskosten abdecken.

Bei Ihrer persönlichen Kostenkalkulation ist ein weiterer Punkt zu bedenken:


Das Psychotherapeutengesetz schreibt für die Ausbildung eine praktische Tätigkeit von insgesamt 1.800 Stunden vor, die in einer psychiatrischen Einrichtung bzw. einer Einrichtung der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung geleistet werden können. Eine Entlohnung durch diese Einrichtungen erfolgt in der Regel bisher leider nicht, da hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Angestellte Psychologen/ Sozialpädagogen können u. U. ab dem Beginn der Ausbildung einen Teil ihrer Berufstätigkeit beim Landesprüfungsamt als praktische Tätigkeit im Sinne des PTG anerkennen lassen.

Die Kalkulation berücksichtigt keine persönlichen Kosten wie Fahrtkosten, Literaturkosten oder Lebensunterhaltskosten.

Geschätzte Ausbildungskosten

(analytische und tiefenpsychologische Fachkunde)

Honorare für zwei Bewerbungsgespräche2 x 90 €€ 180
Semestergebühr*5 * 12 Monate€ 5.400
Selbsterfahrung (Lehranalyse)**350 x 90 €€ 31.500
Supervision250 x 90 €€ 22.500
Prüfungsgebühr (staatl. Examen)einmalig€ 512
Raumkosten pro Behandlungsstunde***ca. 1.100 x 7 € € 7.700
SUMME der Ausbildungskosten€ 67.792

(nur tiefenpsychologische Fachkunde)

Honorare für zwei Bewerbungsgespräche2 x 90 €€ 180
Semestergebühr*5 * 12 Monate€ 5.400
Selbsterfahrung (Lehranalyse)**220 x 90 €€ 19.800
Supervision150 x 90 €€ 13.500
Prüfungsgebühr (staatl. Examen)einmalig€ 512
Raumkosten pro Behandlungsstunde***ca. 700 x 7 € € 4.900
SUMME der Ausbildungskosten€ 44.292

Die angegebenen Summen dienen als Richtgrößen für die Kalkulation Ihrer persönlichen Ausbildungskosten. Sie orientieren sich an den derzeit üblichen Gebühren- und Honorarsätzen. Mit der anstehenden Veränderung der Studienvoraussetzungen (Zugangsvoraussetzung wird der Master werden) ist evtl. mit zusätzlichen Veränderungen in den Kostenkalkulationen zu rechnen.


*Mindestsemesterzahl laut PThG sind 10 Semester. ** Das Psychotherapeutengesetz (PThG) fordert mindestens 250 Stunden Selbsterfahrung(Lehranalyse) für die analytische und 120 Stunden für die tiefenpsychologische Fachkunde. Das IPR-AKJP ist zusammen mit den Fachverbänden der Ansicht, dass diese Stundenzahl nicht ausreicht, um die Methode der analytischen Psychotherapie zu erlernen. Die Qualität der Ausbildung hängt wesentlich von der Qualität der Selbsterfahrung ab, sie ist das Kernstück der Ausbildung. Nur eine ausreichende Selbsterfahrung ermöglicht die Handhabung der Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse zum Nutzen der Patienten. Die genaue Zahl der Selbsterfahrungsstunden wird gemeinsam zwischen AusbildungskandidatInnen und LehranalytikerInnen abgestimmt.*** Lehrpraxen oder Räume der Institutsambulanz z. Zt. 7.- €/ Stunde.

Geschätzte Einnahmen

(analytische und tiefenpsychologische Fachkunde)

Behandlungsstunden ****1.100 Std. x 73,54 €€ 78.529

Die Kandidaten können für die Behandlung ihrer Fälle max. bis zu 1.330 Std. abrechnen. Es wird von durchschnittlich 1.100 Behandlungsstunden ausgegangen.


(nur tiefenpsychologische Fachkunde)

Behandlungsstunden ****700 Std. x 73,54 €€ 51.478

Die Kandidaten können für die Behandlung ihrer Fälle max. bis zu 800 Std. abrechnen. Es wird von durchschnittlich 700 Behandlungsstunden ausgegangen.


**** Das IPR-AKJP ist ein gemeinnütziger Verein. Er erzielt durch die Behandlungsstunden der Kandidaten keine Gewinne. Die Stundensätze für Behandlungsstunden ergeben sich durch die jeweils von den Krankenkassen gezahlten Stundenhonoraren. Das IPR-AKJP zieht davon die Kosten für die Verwaltung der Institutsambulanz ab (z. Zt. 25% der von der KV ausgezahlten Beträge).

Dozentenverzeichnis

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Das Dozentenverzeichnis steht Ihnen erst nach der Aktualisierung wieder zur Verfügung.

Literaturverzeichnis

Laden Sie sich hier das aktuelle Literaturverzeichnis als PDF herunter (ca. 700kb).

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Ausbildungsordnung

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Ausbildungsordnung AT+TP

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Ausbildungsordnung TP

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Ausführliches Curriculum

Laden Sie hier das Curriculum als PDF herunter (ca. 110kB).

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Fachkunde

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Tiefenpsychologisch fundierte Fachkunde

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Semesterprogramm

Die aktuellen Termine des Semesterprogramms finden Sie auch unter Termine und Veranstaltungen.

Sie können den Kalender auch in ihren Kalender einbinden unter https://ipr-akjp.de/events.ics

Das Semesterprogramm steht Ihnen als Download erst wieder nach der Aktualisierung zur Verfügung.