Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Institutsambulanz des Instituts für analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie e.V.

Unser therapeutisches Angebot richtet sich an Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr. Die Behandlungen finden in unserer Ausbildungsambulanz für angehender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten statt. Die Behandlungen werden von sog. Assistenzpsychotherapeuten/innen durchgeführt. Dies ist vergleichbar mit der Behandlung von Assistenzärzten in Krankenhäusern.

In der Regel gibt es keine Wartezeiten!

Die Kosten für Diagnostik und Behandlung werden von Ihre Krankenversicherung übernommen. Alle in der Ambulanz tätigen Personen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Wann hilft Psychotherapie?

Oft stehen Mütter und Väter, die psychotherapeutische Beratung suchen, vor dem Problem, dass sie das Verhalten ihres Kindes, seine Konflikte oder seine  schlechten Stimmungen nicht richtig einschätzen können. Sie fragen sich, ob die Störungen noch zu normalen Entwicklungsproblemen gehören und sich von allein auswachsen oder ob professionelle Hilfe von Außen sinnvoll und notwendig ist. Darauf kann es oft keine eindeutige Antwort geben, denn eine kindliche Entwicklung verläuft nie geradlinig und problemlos. Jedes Kind und jeder Jugendliche erlebt Phasen der Wut, Eifersucht und Unsicherheit. Angst, Trauer und Selbstzweifel gehören zur natürlichen menschlichen Konstitution. Keine Familie lebt nur in Harmonie.

Wenn aber seelische Probleme dauerhaft das Lebensgefühl des Kindes beeinträchtigen, wenn es Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die ihm den Umgang mit anderen schon längere Zeit erheblich erschweren oder wenn es Beschwerden aufweist, für die der Arzt keine Erklärung findet, dann ist es sinnvoll, das Gespräch mit einer Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutin zu suchen.

Wir geben hier eine Reihe möglicher Vorstellungsgründe an:

  • Auffallend aggressives Verhalten
  • Einnässen und Einkoten
  • Häufiges Stehlen und Lügen
  • Konzentrations- und Lernstörungen
  • Körperliche Erkrankungen wie Asthma und Neurodermitis, bei denen seelische Faktoren mitbeteiligt sein können
  • Körperliche Beschwerden ohne medizinischen Befund, z.B. häufige Kopf- und Bauchschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Eßstörungen
  • Kontaktstörungen und ausgeprägte Beziehungskonflikte mit Gleichaltrigen
  • Anhaltende Traurigkeitsgefühle und Antriebslosigkeit
  • Selbsttötungsgedanken
  • Selbstverletzendes Verhalten (z.B. Nägelkauen, sich beißen, Haare ausreißen, Ritzen)
  • Zwangsgedanken, Zwangshandlungen oder Tics
  • Gesteigerte Ängste, Phobien, Trennungsängste.

Wie hilft Psychotherapie?

Die analytische und tiefenpsychologische  Psychotherapie verfügt über gut erforschte (evidenzbasierte) Heilmethoden. In der ambulanten Behandlung können die Methoden bei vielen psychosomatischen Entwicklungsstörungen und bei psychischen Erkrankungen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen eine Linderung und Besserung bewirken.

Das psychoanalytische Krankheitsverständnis geht davon aus, dass  nicht  gelöste (unbewusste) innere Konflikte die Symptome krankhafter Störungen aufweisen. Diese gilt es den Patienten „zu übersetzen“, d.h. sie gemeinsam mit ihnen zu erkennen, zu besprechen und emotional verständlich zu machen. Im Austausch mit dem Therapeuten lernt der Patient, Schritt für Schritt, sich „eigene“ Problemlösungen für seine Konflikte zu erarbeiten. „Das innere Verständnis“ ist Ziel einer jeden analytischen bzw. tiefenpsychologischen Behandlung.

Wer führt die Behandlung durch?

Die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -therapeuten setzt nach § 5 des PsychThG ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Pädagoge oder Pädagogin (Diplom), Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin (Diplom), klinischer Psychologe oder klinische Psychologin (Diplom) voraus. Es wird zudem  berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erwartet. Das Mindestalter für die Bewerbung beträgt 25 Jahre.

Neben der Erfüllung dieser formalen Voraussetzungen ist die persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers ausschlaggebend. Sie wird in einem Zulassungsverfahren festgestellt, das aus folgenden Schritten besteht.