Mir geht es nicht so gut.

Wann hilft Psychotherapie?

Oft stehen Mütter und Väter, die psychotherapeutische Beratung suchen, vor dem Problem, dass sie das Verhalten ihres Kindes, seine Konflikte oder seine  schlechten Stimmungen nicht richtig einschätzen können. Sie fragen sich, ob die Störungen noch zu normalen Entwicklungsproblemen gehören und sich von allein auswachsen oder ob professionelle Hilfe von Außen sinnvoll und notwendig ist. Darauf kann es oft keine eindeutige Antwort geben, denn eine kindliche Entwicklung verläuft nie geradlinig und problemlos. Jedes Kind und jeder Jugendliche erlebt Phasen der Wut, Eifersucht und Unsicherheit. Angst, Trauer und Selbstzweifel gehören zur natürlichen menschlichen Konstitution. Keine Familie lebt nur in Harmonie.

Wenn aber seelische Probleme dauerhaft das Lebensgefühl des Kindes beeinträchtigen, wenn es Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die ihm den Umgang mit anderen schon längere Zeit erheblich erschweren oder wenn es Beschwerden aufweist, für die der Arzt keine Erklärung findet, dann ist es sinnvoll, das Gespräch mit einer Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutin zu suchen.

Wie kann ich ausprobieren, ob mir Psychotherapie hilft?

Es gibt eine berechtigte Scham, fremden Erwachsenen eigene Nöte, Sorgen und Konflikte zu erzählen. Auch Skepsis ist angebracht, ob andere Menschen die eigenen intimen Gefühle überhaupt verstehen können.

Aber Psychotherapeuten (Mann oder Frau) versuchen zunächst durch einen diskreten Zugang Konfliktsituationen von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ihre Störungen zu beschreiben. Sie haben langjährige Erfahrungen mit Entwicklungskrisen. Im Gespräch erarbeiten sie Mittel und Wege, um Patienten zu helfen, aus eigenem Antrieb ihre Probleme schrittweise zu benennen und zu artikulieren.

Jede/r Jugendliche hat vom 14. Lebensjahr an das Recht, auch ohne Zustimmung der Eltern, einen Therapeuten aufzusuchen.

Jede/r Jugendliche kann selbst bestimmen, ob er/sie eine Therapie beginnen will.

Jede/r Jugendliche kann einen Therapeuten eigener Wahl aufsuchen und einige Probestunden bei ihm nehmen.

Die Probestunden (meist 5 sog. “probatorische“ Stunden) helfen bereits, heraus zu finden, ob ein Therapeut in der Lage ist, das eigene Problem zu verstehen, und ob es möglich ist, ihm Vertrauen zu schenken. Eine Vertrauensbasis sollte existieren. Erst wenn sie gegeben ist, können feste Termine für die Therapie und die voraussichtliche Dauer vereinbart werden.

Wer bezahlt für die Psychotherapie?

Die Psychotherapie wird von den Krankenkassen, sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten, bezahlt. Der Psychotherapeut stellt gemeinsam mit dem Patienten einen Antrag bei der Krankenkasse und erklärt ihm alle notwendigen Schritte. Die Eltern der/des Jugendlichen müssen nicht informiert sein. Es ist aber oft sinnvoll, sie in den therapeutischen Prozess einzubeziehen. Sie haben dann die Chance, etwas bei sich zu verändern.

Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?

Der Psychotherapeut darf unter keinen Umständen Informationen über seine Patienten (seien es Kinder oder Jugendliche) weitergeben. Es sei denn, es besteht Gefahr für Leib und Leben. Wie jeder Arzt unterliegt der Therapeut der unbedingten Schweigepflicht. Auf Wunsch der Patienten (der Jugendlichen) kann er jedoch bestimmte Dinge mit den Eltern oder Betreuern besprechen, solche Dinge zum Beispiel, die den Patienten eventuell überfordern würden.

Du kannst Dich direkt an unsere Ambulanz wenden, die Dir einen Termin bei unseren Therapeut/innen vermittelt oder Dir helfen wird, einen anderen Therapeuten/in zu finden.